Türkei–Deutschland

Rechtsangelegenheiten in der Türkei für Menschen, die in Deutschland leben: Scheidung, Anerkennung, Erbschaft, Immobilien und laufende Verfahren.

Worum es geht

Wer in Deutschland lebt, hat oft weiterhin rechtliche Verbindungen in die Türkei – über die Staatsangehörigkeit, Familie, Grundstücke oder einen Nachlass.

Ein deutsches Scheidungsurteil wird in der Türkei nicht automatisch wirksam, ein Grundstück in der Türkei unterliegt türkischem Recht, und für die Vertretung vor türkischen Gerichten und Behörden ist eine formgerechte Vollmacht nötig. Diese Schritte lassen sich von Deutschland aus planen und begleiten.

Themen

Scheidungsverfahren in der Türkei für in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige

Für türkische Staatsangehörige ohne Wohnsitz in der Türkei bestimmt sich das zuständige türkische Gericht nach Art. 41 MÖHUK. Bei der einvernehmlichen Scheidung muss das Gericht die Ehegatten persönlich anhören; die Terminplanung richtet sich danach.

Anerkennung deutscher Scheidungsurteile in der Türkei

Damit eine deutsche Scheidung im türkischen Personenstandsregister eingetragen wird, ist ein gerichtliches Anerkennungsverfahren oder – wenn die Voraussetzungen vorliegen – die behördliche Anerkennung erforderlich.

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Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen

Ob eine ausländische Entscheidung in der Türkei Rechtskraft- oder Vollstreckungswirkung erlangt, richtet sich nach Art. 50 ff. MÖHUK.

Nachlassangelegenheiten in der Türkei für Erben in Deutschland

Erbschein, Ausschlagung, Umschreibung im Grundbuch und Erbauseinandersetzung können mit einer Vollmacht in der Türkei betreut werden. Für Grundstücke in der Türkei gilt türkisches Recht.

Rechtsstreitigkeiten über Immobilien in der Türkei

Aufhebung von Miteigentum, Grundbuchklagen sowie Miet- und Bauvertragsstreitigkeiten können von Deutschland aus begleitet werden.

Betreuung türkischer Verfahren von Deutschland aus

Über den Stand von Gerichts- und Vollstreckungsverfahren wird regelmäßig berichtet; Unterlagen und Besprechungen lassen sich weitgehend aus der Ferne abwickeln.

Erteilung einer Vollmacht aus dem Ausland

Die Vollmacht kann bei einem türkischen Konsulat errichtet oder bei einem deutschen Notar beurkundet und mit Apostille sowie beglaubigter türkischer Übersetzung verwendet werden.

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Familienrechtliche und Unterhaltsstreitigkeiten in der Türkei

Anträge auf Erhöhung oder Aufhebung von Unterhalt, zum Sorgerecht oder zum Umgang werden unter Berücksichtigung der Lebensumstände der Beteiligten in Deutschland geprüft.

Zuständigkeit

Fragen, die deutsches Recht betreffen – etwa ein Scheidungsverfahren vor einem deutschen Familiengericht –, gehören in die Hände einer in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.

Gesprächstermin vereinbaren

Termine finden online per Video, telefonisch oder persönlich in Düsseldorf statt; die Gespräche werden auf Türkisch geführt. Die Uhrzeiten werden in deutscher und türkischer Zeit angezeigt.

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