Schadensersatzrecht nach türkischem Recht

Ein Anspruch auf Schadensersatz setzt nach türkischem Recht voraus, dass Schaden, Verschulden und Kausalität im konkreten Fall gemeinsam geprüft werden.

Beratung und Vertretung erfolgen bei Ansprüchen auf materiellen und immateriellen Schadensersatz aus unerlaubter Handlung und Vertragsverletzung.

Themen

  • Ersatz materieller Schäden
  • Immaterieller Schadensersatz (manevi tazminat)
  • Haftung aus unerlaubter Handlung
  • Schäden aus Vertragsverletzungen

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Ob und wie in Ihrem Fall vorgegangen werden kann, lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen.